Heute habe ich beim Aufräumen mein erstes Schulzeugnis gefunden:
Detlef arbeitet fleißig im Unterricht mit. Nach anfänglichen Schreibschwierigkeiten ist seine Schrift jetzt fast gut geworden. Er liest gut. Rechnen und Rechtschreibung sind befriedigend.
Versetzt nach Klasse 2
Darunter: Unterschrift des Klasenlehrers, des Schulleiters und “des Vaters oder dessen Stellvertreters“. Erst ab 1969 ist diese Stelle im Zeugnisheft säuberlich durchgestrichen worden. Gestempelt steht darunter:
Unterschrift des oder der Erziehungsberechtigten
Bei uns zu Haus gab’s eine große Diskussion, ob das heißt, dass die Mutter auch allein unterschreiben könnte – oder ob es meint: Der Vater oder Vater und Mutter.
Es hat tatsächlich jemand nachgefragt: Es bedeutete “Der Vater oder Vater und Mutter“. Die Unterschrift der Mutter allein genügte nicht. So weit ging die 68ger Revolution dann doch noch nicht.
Der Text meines ersten Zeugnisses hat eigentlich zeitlose Gültigkeit behalten. So viel ändert sich eigentlich nicht im Leben.